Niederlassung in Gliwice:

tel. 32 231 13 47

ul. Zygmunta Starego 49
44-100 Gliwice

Niederlassung in Zabrze:

tel. 32 271 79 63

ul. Wolności 209
41-800 Zabrze

BESTATTUNGSGELD

Die Geldmittel für die Ausrichtung der Bestattung sichert die Staatskasse in der Form des sog. Bestattungsgeldes zu. Der gewährte Betrag ist ausreichend, um die standardmäßige und komplette Bestattungszeremonie auszurichten. Die Abrechnung erfolgt direkt in unserem Haus.

Notwendige Dokumente für die Registrierung der Sterbeurkunde:

  • Todesbescheinigung ausgestellt durch den Arzt
  • Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Pass des/der Verstorbenen, sofern er/sie darüber verfügt

Notwendige Dokumente, wenn Sie das Bestattungsgeld von ZUS [Sozialversicherungsanstalt] und KRUS [Sozialversicherungskasse für Landwirte] beziehen:

  • Sterbeurkunde
  • Versichertenausweis (ausgestellt durch ZUS/KRUS) oder die Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Personalausweis des/der Verstorbenen und des Familienangehörigen, an den Rechnungen ausgestellt werden